OBLIGATORISCHES PROGRAMM
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Schiessdaten OP:
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24. April 2025, 17:30 - 20:00 Uhr
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19. Juni 2025, 17:30 - 20:00 Uhr
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7. August 2025, 17:30 - 20:00 Uhr
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28. August 2025, 17:30 - 20:00 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis (grün)
- Ein amtlicher Ausweis
- Die persönliche Dienstwaffe inkl. Verschluss mit Putzzeug
- Der persönliche Gehörschutz
Ein amtlicher Ausweis (z.B. ID oder Führerausweis) ist vorzulegen.
Das Programm ist erfüllt bei Erreichen von mindestens 42 Punkten und höchstens 3 Nullern. Bei Nichterfüllung kann das Programm sofort wiederholt werden (für Schiesspflichtige). Die Anerkennungskarte gibt es ab 66 Punkten.
Das Obligatorische umfasst 4 Übungen, die ohne Unterbrechung zu absolvieren sind. Vor jeder Übung können Probeschüsse geschossen werden:
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5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
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5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
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1 x 2 Schuss und 1 x 3 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
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5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
